In diesem Beitrag teile ich detailliert mit, wie die Punkteberechnung für den Wechsel zum Visum für hochqualifizierte Fachkräfte (高度人材ビザ) funktioniert.
Wenn du dich über den Wechsel zum Visum für hochqualifizierte Fachkräfte informierst, kannst du diesen Beitrag von mir konsultieren:
Erfahrungen beim Wechsel zum VISUM für hochqualifizierte Fachkräfte teilen
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Link zum Herunterladen der Punkteberechnungstabelle
Du kannst die Punkteberechnungsdatei im XLS- oder PDF-Format über den offiziellen Link unten herunterladen oder auf die Datei klicken, um sie herunterzuladen.
高度専門職ポイント計算表 (EXCEL)
高度専門職ポイント計算表 (PDF)
So berechnest du die Punkte für hochqualifizierte Fachkräfte
Ausbildung
Es wird nur der höchste Abschluss berücksichtigt.
- Doktorgrad (ohne berufliche Qualifikationen): 30 Punkte.
- Berufliche Qualifikation in Betriebswirtschaft, z. B. MBA oder MOT: 25 Punkte.
- Masterabschluss oder andere berufliche Qualifikation: 20 Punkte
- Bachelorabschluss oder Äquivalent: 10 Punkte.
- Doktorgrad in 2 oder mehr Bereichen oder Masterabschluss, berufliche Qualifikation: 5 Punkte.
Berufserfahrung
Berufserfahrung im Ausland wird mitgezählt, wenn ein Arbeitsnachweis vorliegt. Die Erfahrung muss direkt mit dem geplanten Arbeitsbereich in Japan zusammenhängen.
- Über 10 Jahre: 20 Punkte.
- 7 bis unter 10 Jahre: 15 Punkte.
- 5 bis unter 7 Jahre: 10 Punkte.
- 3 bis unter 5 Jahre: 5 Punkte.
Jahreseinkommen
Wenn das Jahreseinkommen unter 3 Millionen Yen liegt, bist du nicht qualifiziert, auch wenn du 70 Punkte erreichst.
Wenn unter 30 Jahre alt
- Über 10 Millionen: 40 Punkte.
- 9 bis 10 Millionen: 35 Punkte.
- 8 bis 9 Millionen: 30 Punkte.
- 7 bis 8 Millionen: 25 Punkte.
- 6 bis 7 Millionen: 20 Punkte.
- 5 bis 6 Millionen: 15 Punkte.
- 4 bis 5 Millionen: 10 Punkte.
Wenn 30 bis 34 Jahre alt
- Über 10 Millionen: 40 Punkte.
- 9 bis 10 Millionen: 35 Punkte.
- 8 bis 9 Millionen: 30 Punkte.
- 7 bis 8 Millionen: 25 Punkte.
- 6 bis 7 Millionen: 20 Punkte.
- 5 bis 6 Millionen: 15 Punkte.
Wenn 35 bis 39 Jahre alt
- Über 10 Millionen: 40 Punkte.
- 9 bis 10 Millionen: 35 Punkte.
- 8 bis 9 Millionen: 30 Punkte.
- 7 bis 8 Millionen: 25 Punkte.
- 6 bis 7 Millionen: 20 Punkte.
Wenn 40 Jahre oder älter
- Über 10 Millionen: 40 Punkte.
- 9 bis 10 Millionen: 35 Punkte.
- 8 bis 9 Millionen: 30 Punkte.
Alter
Basierend auf dem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung. Je jünger, desto vorteilhafter.
- Unter 30 Jahre: 15 Punkte.
- 30 bis unter 35 Jahre: 10 Punkte.
- 35 bis unter 40 Jahre: 5 Punkte.
Forschungsleistungen
Jede Kategorie gibt 15 Punkte.
- Mindestens 1 patentierte Erfindung als Erfinder.
- Beteiligung an mindestens 3 Forschungsprojekten, die Förderung oder Wettbewerbsmittel von ausländischen Regierungen erhalten haben.
- Veröffentlichung von mindestens 3 Forschungsarbeiten in akademischen Zeitschriften, die in akademischen Datenbanken gelistet sind. Nur anerkannte Arbeiten als Hauptautor zählen.
- Andere Forschungsleistungen, die vom Justizminister anerkannt werden.
Zertifikate
Besitz eines japanischen nationalen Zertifikats im Zusammenhang mit der geplanten Arbeit oder Bestehen von Prüfungen oder Besitz von Zertifikaten, die in der IT-Bekanntmachung festgelegt sind.
- 1 Zertifikat: 5 Punkte.
- Mehrere Zertifikate: 10 Punkte.
Spezielle Zusatzpunkte
Dein aktuelles Unternehmen
- Erhält Maßnahmen zur Förderung von Innovation: 10 Punkte.
- Unternehmen aus Kategorie Ⅰ, das zugleich ein kleines oder mittleres Unternehmen gemäß dem Gesetz für kleine und mittlere Unternehmen ist: 10 Punkte.
- Unternehmen, das als Zielobjekt in Projekten zur Förderung der Aufnahme hochqualifizierter ausländischer Talente in nationalen Strategiezonen unterstützt wird: 10 Punkte.
- Kleines oder mittleres Unternehmen gemäß dem Gesetz für kleine und mittlere Unternehmen, dessen Gesamtkosten für Forschung, Experimente und Entwicklung mehr als 3 % des Umsatzes übersteigen (nach Abzug von Einnahmen aus dem Verkauf fester Vermögenswerte oder Wertpapieren): 5 Punkte.
Abschlüsse
- Besitz eines internationalen Abschlusses oder Preises im Zusammenhang mit der geplanten Arbeit, anerkannt vom japanischen Justizminister: 5 Punkte.
- Abschluss an einer japanischen Universität oder Abschluss eines postgradualen Programms in Japan: 10 Punkte.
- Abschluss in Japanisch an einer ausländischen Universität oder Äquivalent zum JLPT N1: 15 Punkte.
- Erreichen eines Niveaus äquivalent zum JLPT N2. Gilt nicht für Absolventen japanischer Universitäten oder postgradualer Programme in Japan oder für die obige Kategorie: 10 Punkte.
Weitere Zusatzpunkte
- Beteiligung an fortschrittlichen Projekten in Wachstumsbereichen, die von relevanten Ministerien durchgeführt werden: 10 Punkte.
- Abschluss an 2 Universitäten aus den Top 30 der folgenden Rankings oder Abschluss an einer japanischen Universität in diesen Rankings: 10 Punkte.
- QS World University Rankings
- THE World University Rankings
- Academic Ranking of World Universities
- Abschluss an Universitäten, die Förderung aus dem Programm zur Unterstützung der Gründung super globaler Universitäten erhalten: 10 Punkte.
- Abschluss an Universitäten, die als Partner im Asien-Innovationsprojekt des Außenministeriums benannt sind: 10 Punkte.
- Teilnahme an einem Schulungsprogramm von JICA im Rahmen des Projekts „Innovative Asia“ des japanischen Außenministeriums: 5 Punkte.
- Gilt nur für Personen, die ein mindestens 1-jähriges Schulungsprogramm von JICA im Rahmen von „Innovative Asia“ abgeschlossen haben.
- Bei Vorlage eines Abschlusszertifikats von JICA sind keine Nachweise für Ausbildung oder Berufserfahrung erforderlich. Für Punkte in der Kategorie Berufserfahrung müssen jedoch zusätzliche Dokumente eingereicht werden.
- Bei Teilnahme an Schulungen mit Lehrplänen japanischer Universitäten oder postgradualer Programme werden keine doppelten Punkte mit der Kategorie Abschluss an einer japanischen Universität oder postgradualem Programm vergeben.
- Beteiligung an Arbeiten im Zusammenhang mit Investitionen und Betrieb: 10 Punkte.