In diesem Artikel erkläre ich detailliert, wie die Punkte für den Wechsel zum Visum für hochqualifizierte Fachkräfte (高度人材ビザ) berechnet werden.
Wenn du dich über den Wechsel zu diesem Visum informieren möchtest, schau dir gerne meinen Erfahrungsbericht dazu an:
Erfahrungsbericht: Wechsel zum Visum für hochqualifizierte Fachkräfte
Wenn du dich über den Wechsel zu diesem Visum informieren möchtest, schau dir gerne meinen Erfahrungsbericht dazu an:
Erfahrungsbericht: Wechsel zum Visum für hochqualifizierte Fachkräfte
Link zum Download der Punktetabelle
Du kannst die Datei zur Punkteberechnung im XLS- oder PDF-Format über die offiziellen Links unten herunterladen oder direkt auf die Datei klicken.
Punktetabelle für hochqualifizierte Fachkräfte (EXCEL)
Punktetabelle für hochqualifizierte Fachkräfte (PDF)
Berechnungsmethode für hochqualifizierte Fachkräfte
Ausbildung
Es zählt nur der höchste Bildungsabschluss.
- Doktortitel (ohne berufsqualifizierende Abschlüsse): 30 Punkte.
- Berufsqualifizierender Abschluss in Unternehmensführung, z. B. MBA oder MOT: 25 Punkte.
- Masterabschluss oder anderer berufsqualifizierender Abschluss: 20 Punkte.
- Bachelorabschluss oder gleichwertig: 10 Punkte.
- Doktortitel in 2 oder mehr Bereichen oder Mastertitel / berufsqualifizierender Abschluss: 5 Punkte.
Berufserfahrung
Auch Berufserfahrung im Ausland wird angerechnet, sofern ein Arbeitsnachweis vorliegt. Die Erfahrung muss direkt relevant für die in Japan geplante Tätigkeit sein.
- Über 10 Jahre: 20 Punkte.
- 7 bis unter 10 Jahre: 15 Punkte.
- 5 bis unter 7 Jahre: 10 Punkte.
- 3 bis unter 5 Jahre: 5 Punkte.
Jahreseinkommen
Liegt das Jahreseinkommen unter 300 Man Yen (ca. 18.000 €), erfüllst du die Voraussetzungen nicht, selbst wenn du die erforderlichen 70 Punkte erreichst.
-
Unter 30 Jahre
- Über 1000 Man (ca. 60.000 €): 40 Punkte.
- 900 ~ 1000 Man (ca. 54.000 ~ 60.000 €): 35 Punkte.
- 800 ~ 900 Man (ca. 48.000 ~ 54.000 €): 30 Punkte.
- 700 ~ 800 Man (ca. 42.000 ~ 48.000 €): 25 Punkte.
- 600 ~ 700 Man (ca. 36.000 ~ 42.000 €): 20 Punkte.
- 500 ~ 600 Man (ca. 30.000 ~ 36.000 €): 15 Punkte.
- 400 ~ 500 Man (ca. 24.000 ~ 30.000 €): 10 Punkte.
-
Von 30 bis 34 Jahre
- Über 1000 Man (ca. 60.000 €): 40 Punkte.
- 900 ~ 1000 Man (ca. 54.000 ~ 60.000 €): 35 Punkte.
- 800 ~ 900 Man (ca. 48.000 ~ 54.000 €): 30 Punkte.
- 700 ~ 800 Man (ca. 42.000 ~ 48.000 €): 25 Punkte.
- 600 ~ 700 Man (ca. 36.000 ~ 42.000 €): 20 Punkte.
- 500 ~ 600 Man (ca. 30.000 ~ 36.000 €): 15 Punkte.
-
Von 35 bis 39 Jahre
- Über 1000 Man (ca. 60.000 €): 40 Punkte.
- 900 ~ 1000 Man (ca. 54.000 ~ 60.000 €): 35 Punkte.
- 800 ~ 900 Man (ca. 48.000 ~ 54.000 €): 30 Punkte.
- 700 ~ 800 Man (ca. 42.000 ~ 48.000 €): 25 Punkte.
- 600 ~ 700 Man (ca. 36.000 ~ 42.000 €): 20 Punkte.
-
Ab 40 Jahre
- Über 1000 Man (ca. 60.000 €): 40 Punkte.
- 900 ~ 1000 Man (ca. 54.000 ~ 60.000 €): 35 Punkte.
- 800 ~ 900 Man (ca. 48.000 ~ 54.000 €): 30 Punkte.
Alter
Das Alter wird zum Zeitpunkt der Antragstellung berechnet. Je jünger, desto vorteilhafter.
- Unter 30 Jahre: 15 Punkte.
- Von 30 ~ unter 35 Jahre: 10 Punkte.
- Von 35 ~ unter 40 Jahre: 5 Punkte.
Forschungsleistungen
Für jede Kategorie gibt es 15 Punkte.
- Mindestens 1 Erfindung, die patentiert wurde (als Erfinder).
- Teilnahme an mindestens 3 Forschungsprojekten, die durch öffentliche Gelder oder Wettbewerbsmittel ausländischer Regierungen finanziert wurden.
- Veröffentlichung von mindestens 3 Forschungsarbeiten in akademischen Zeitschriften, die in wissenschaftlichen Datenbanken gelistet sind. Zählt nur, wenn die Arbeit anerkannt ist und man Erstautor ist.
- Andere Forschungsleistungen, die vom Justizminister anerkannt werden.
Zertifikate & Lizenzen
Besitz einer japanischen staatlichen Qualifikation, die für die geplante Tätigkeit relevant ist, oder Bestehen von Prüfungen/Besitz von Zertifikaten gemäß der IT-Bekanntmachung.
- 1 Zertifikat: 5 Punkte.
- Mehrere Zertifikate: 10 Punkte.
Liste der akzeptierten Zertifikate:
https://www.moj.go.jp/isa/policies/bill/nyukan_hourei_h09.html
https://www.moj.go.jp/isa/policies/bill/nyukan_hourei_h09.html
Sonderpunkte & Boni
Das Unternehmen, für das du arbeitest
- Erhält Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Innovationen: 10 Punkte.
- Das Unternehmen fällt unter Kategorie I und ist zugleich ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß dem KMU-Gesetz: 10 Punkte.
- Unternehmen, das im Rahmen des Projekts zur Förderung der Aufnahme hochqualifizierter ausländischer Fachkräfte in nationalen strategischen Sonderzonen unterstützt wird: 10 Punkte.
- Unternehmen, das als KMU gemäß dem KMU-Gesetz gilt und dessen Gesamtausgaben für experimentelle Forschung und Entwicklung 3 % des Umsatzes übersteigen (nach Abzug von Einnahmen aus der Veräußerung von Anlagevermögen oder Wertpapieren): 5 Punkte.
Akademische Qualifikationen
- Besitz eines internationalen Abschlusses oder einer Auszeichnung, die für die geplante Tätigkeit relevant ist und vom japanischen Justizminister anerkannt wird: 5 Punkte.
- Abschluss einer Universität oder eines Graduiertenprogramms in Japan: 10 Punkte.
- Abschluss im Hauptfach Japanisch an einer ausländischen Universität oder Erreichen eines Niveaus, das dem JLPT N1 entspricht: 15 Punkte.
- Erreichen eines Niveaus, das dem JLPT N2 entspricht. Gilt nicht für Personen, die bereits einen Abschluss an einer japanischen Universität/Hochschule haben oder die Kriterien des obigen Punktes erfüllen: 10 Punkte.
Weitere Bonuspunkte
- Teilnahme an fortschrittlichen Projekten in Wachstumsfeldern, die von relevanten Ministerien durchgeführt werden: 10 Punkte.
- Abschluss von 2 Universitäten, die in den Top 30 der folgenden Rankings stehen, oder Abschluss an einer japanischen Universität, die in diesen Rankings aufgeführt ist: 10 Punkte.
- QS World University Rankings
- THE World University Rankings
- Academic Ranking of World Universities
- Abschluss an einer Universität, die durch das "Top Global University Project" gefördert wird: 10 Punkte.
- Abschluss an einer Universität, die als Partner im "Innovative Asia"-Projekt des Außenministeriums benannt ist: 10 Punkte.
- Teilnahme an einer JICA-Ausbildung im Rahmen des "Innovative Asia"-Projekts des Außenministeriums: 5 Punkte.
- Gilt nur für Personen, die eine JICA-Ausbildung von mindestens einem Jahr Dauer im Rahmen von "Innovative Asia" abgeschlossen haben.
- Bei Vorlage des JICA-Abschlusszertifikats müssen keine weiteren Nachweise zu Ausbildung oder Berufserfahrung eingereicht werden. Wenn jedoch Punkte für Berufserfahrung geltend gemacht werden sollen, sind zusätzliche Dokumente erforderlich.
- Wenn an Ausbildungskursen teilgenommen wurde, die Lehrpläne japanischer Universitäten oder Hochschulen nutzen, werden diese Punkte nicht doppelt mit dem Punkt "Abschluss in Japan" verrechnet.
- Tätigkeit im Bereich Investmentmanagement: 10 Punkte.










